Informationen von A-Z
Krankheit einer LP
Ist eine Lehrperson krank, versuchen wir so schnell wie möglich eine Stellvertretung einzusetzen. Ist dies am ersten Tag nicht möglich, kommen trotzdem alle SchülerInnen zur Schule. Im Notfall kann am Nachmittag der Unterricht allenfalls ausfallen. Für eine Betreuung ist jedoch immer gesorgt, falls diese benötigt wird.
Krankheit der Kinder
Melden Sie Ihr krankes Kind bitte über KLAPP vor dem Unterricht ab. Die Funktion "Absenz" erleichtert diesen Schritt.
Das Amt für Volksschulen hat in Zusammenarbeit mit einigen Fachgesellschaften Informationen zusammengestellt zum Thema "Mein Kind ist krank, was tun?"
Littering
Der Schule Oberdorf-Liedertswil ist sowohl ein sinnvoller Umgang mit Abfall, als auch eine saubere Schulhausumgebung wichtig.
Deshalb hat jede Klasse während dem Schuljahr den Auftrag das Schulareal zu reinigen (2-4 Wochen lang). Das Littering-Konzept sieht vor, dass jede Klasse jährlich an den Themen Abfall, Entsorgung und Littering arbeitet.
Schulprogramm
Das Schulprogramm spiegelt die aktuelle Praxis einer Schule. Es beschreibt bzw. verweist auf gültige Strukturen, Abläufe und Prozesse. Es zeigt auf, in welche Richtung sich die Schule in welchem Zeitraum weiterentwickeln will und dient dabei als verbindliche Wegweisung in der Umsetzung.
Es wirkt Recht setzend für die Organisationsstruktur und die festgelegten Abläufe.
Das Schulprogramm wird regelmässig überarbeitet.
Schulregeln
Klare, verbindliche und konsequent angewandte Regeln unterstützen den Schulbetrieb, vermitteln den Kindern Sicherheit und reduzieren somit das Konfliktpotential im Schulalltag.
Diese Regeln werden anfangs Schuljahr mit den Kindern besprochen und bei Bedarf während des Schuljahres in Erinnerung gerufen.
Schulsozialarbeit
Die Gemeinde Oberdorf finanziert den Schulsozialdienst an unserer Schule. Dieser Dienst wird sowohl präventiv wie auch unterstützend eingesetzt.
Der Schulsozialdienst kann auch direkt von Eltern kontaktiert werden. Er untersteht der Schweigepflicht und darf ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Beteiligten keine Informationen an die Schule weitergeben.
Schulweg
Gemeinsam Pläne schmieden, was man nach der Schule unternehmen möchte; die Katze streicheln und um den Hund einen Bogen machen; in Regenpfützen umherhüpfen; im Sonnenschein einander auf den Schatten treten; tuscheln, lachen... Auf dem Schulweg ist die Themenpalette bunt, die Erlebniswelt vielfältig und die Lernmöglichkeiten sind gross.
Wir legen Wert darauf, dass die Kinder den Schulweg zu Fuss zurücklegen.
Spezielle Förderung
Die Spezielle Förderung hilft Schülerinnen und Schülern mit einer besonderen Begabung, einer Lernbeeinträchtigung oder einem Lernrückstand, ihre Fähigkeiten so weit als möglich innerhalb der öffentlichen Schule zu entwickeln. Gewisse Angebote einer Speziellen Förderung setzen eine vorherige Abklärung durch eine vom Kanton bestimmte Fachstelle voraus.
Unterrichtszeiten
Wir halten uns an die Stundentafel des Kantons.
Kindergarten:
Einlaufzeit von 08:00 bis 08:30 Uhr
Unterrichtszeiten: 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr (KG 1) / 13:30 bis 15:25 Uhr (KG 2)
Primarschule:
morgens von 08:00 bis 12:00 Uhr,
nachmittags von 13:30 bis 15:00, respektive bis 15:50 Uhr
.png)